Die Kläranlage in Gundlitz und das Abwassersystem müssen saniert werden. Im Zuge der anstehenden Arbeiten, beantwortete uns Thorsten Tietze von der Gemeinde Stammbach ein paar Fragen:
Wann ist Beginn und Ende der Baußmaßnahme geplant?
Die notwendigen Maßnahmen zur Sanierung der Abwasseranlage Gundlitz gliedern sich in zwei Teilmaßnahmen. Die Erweiterung der Kläranlage wird noch in diesem Jahr begonnen und soll bis Ende April 2025 abgeschlossen werden. Anschließend wird es eine Kanalsanierung zur Reduzierung des Fremdwassereintrags im Ortsbereich geben. Diese Arbeiten sollen im Jahr 2025 beginnen und 2026 abgeschlossen werden.
Wer ist das beauftragte Bauunternehmen?
Mit der Erweiterung der Kläranlage wurde Fa. AS-Bau GmbH, Hof, beauftragt. Für die Kanalsanierung ist noch keine Ausschreibung erfolgt.
Welche Gesamtkosten fallen an?
Das beauftragte Planungsbüro Albrecht, Helmbrechts, hatte die Kosten für Kläranlagenerweiterung sowie Kanalsanierung im Jahr 2023 zusammen mit rund 520.000 € netto zzgl. der Nebenkosten veranschlagt. Insgesamt werden die Maßnahmen also voraussichtlich rund 600.000 € netto kosten.
Gibt es Förderungen?
Für die Kläranlagenerweiterung ist nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt keine Förderung möglich. Das Förderwesen ist in diesem Bereich etwas kompliziert, denn nur, wenn sogenannte Härtefallschwellen überschritten sind, besteht überhaupt die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen. Diese Härtefallschwelle ist in Gundlitz allerdings noch nicht erreicht. Das Kommunalunternehmen beabsichtigt daher, noch in diesem Jahr durch den Beginn der Kläranlagen-erweiterung Ausgaben zu verursachen, die uns über die Härtefallschwelle bringen. Wir könnten dann für die Kanalsanierung Fördermittel beantragen.
Wie werden die Kosten umgelegt?
Der Marktgemeinderat hatte bereits beschlossen, den Großteil der Kosten für die notwendigen Maßnahmen in der Abwasserentsorgung Gundlitz über einen Verbesserungsbeitrag zu refinanzieren, um die Gebührenbelastung nicht noch stärker zu erhöhen. Hierzu gab es auch bereits eine Bürgerversammlung am 15.05.24 in Gundlitz. Der Verbesserungsbeitrag wurde auf einen Festbetrag von 450.000 € festgelegt. Dies hat den Vorteil, dass nach Erlass der Verbesserungsbeitragssatzung jedem Gundlitzer Hauseigentümer genau erläutert werden kann, in welcher Höhe ein Verbesserungsbeitrag von ihm erhoben wird. Aktuell läuft noch die Erhebung der zu berücksichtigenden Grundstücks- und Geschossflächen. Hier sind noch letzte Fragen zu klären, damit voraussichtlich im November 2024 eine entsprechende Satzung erlassen werden kann.
Was kommt auf die Haushalte zu?
Dies hängt natürlich von der jeweiligen Grundstücks- und Geschossfläche ab. Aus dem ursprünglichen Stand der uns bekannten Flächen hatte sich ein Verbesserungsbeitrag von ca. 2,60 € pro m² Grundstücks- und rund 11,20 € pro m² Geschossfläche errechnet. Die genauen Beträge werden in der Verbesserungsbeitragssatzung festgelegt. Beabsichtigt ist, die Beiträge in drei raten zu erheben. 40 % der Beiträge voraussichtlich Anfang 2025, 40 % Ende 2025 und 20 % nach Abschluss der Maßnahme im Jahr 2026.
Herzlichen Dank für das Interview!